AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Agentur
Saxxevent ist eine Full-Service Event Agentur. Saxxevent bietet eine auf die speziellen Anforderungen des Kunden zugeschnittene Veranstaltungskonzeption, deren Durchführung und deren Nachbereitung an. Die Veranstaltungen sind Teamübung, Incentives, Kick-Off Veranstaltungen, Tagungen und Abenteuerreisen im In- und Outdoorbereich.
§ 2 Vertrag
Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil – etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Ein Vertrag zwischen Kunden und Saxxevent kann nur schriftlich zustande kommen. Grundlage eines Vertrages zwischen dem Kunden und Saxxevent ist der individuell konfigurierte Vorschlag und die auf Basis der Saxxevent Leistungssätze erstellte Kalkulation. In der Kalkulation sind Reisekosten, Hotelübernachtungen, Materialkosten sowie übliche Spesen nicht enthalten und werden gesondert abgerechnet. Für die Angebotserstellung, inklusive Kalkulation, entstehen dem Kunden keine Kosten. Mit der Entgegennahme der schriftlichen Bestätigung eines Vorschlags kommt zwischen Kunden und Saxxevent ein Vertrag zustande. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er der Saxxevent mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die Saxxevent kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
§ 3 Rücktritt
Im Falle des Rücktritts von einem gebuchten Event aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, ist je nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung, die im Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen in jedem Falle schriftlich erfolgen sollte, folgende pauschalisierte Rücktrittsgebühr in % des Gesamtpreises zuzüglich eventuell anfallender Fernmeldegebühren zu zahlen:
- bis 28 Tage vor Eventbeginn: 10 % des Eventpreises
- 27–15 Tage vor Eventbeginn: 20 % des Eventpreises
- 14–8 Tage vor Eventbeginn: 30 % des Eventpreises
- 7–4 Tage vor Eventbeginn: 50 % des Eventpreises
- ab 3 Tage vor Eventbeginn: 100 % des Eventpreises
Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist.
§ 4 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird das Event infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder die Saxxevent beeinträchtigender Umstände, insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre der Saxxevent, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so ist die Saxxevent berechtigt, für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
§ 5 Sorgfaltspflicht und Haftung
Saxxevent haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Organisation und Abwicklung des Events, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen laut Vorschlag und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Saxxevent haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Saxxevent haftet darüber hinaus nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung ebenfalls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt. Saxxevent haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
§ 6 Sicherheit
Die Einhaltung höchster internationaler und eigener Sicherheitsstandards ist bei Saxxevent wichtigste Rahmenbedingung eines jeden Events.
§ 7 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 8 Gerichtsstand
Der Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand ist somit Dresden/Sachsen. Für Klagen der Saxxevent gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Saxxevent maßgebend. Eine Gerichtsstandsvereinbarung gegenüber natürlichen Personen ist unwirksam, sodass eine solche nur gegenüber Vollkaufleuten erfolgen darf.